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Die folgenden Nachweise sollten zur Besichtigung mitgebracht werden:

Die Mieterselbstauskunft enthält die wichtigsten Informationen über die wirtschaftliche Situation des Mieters. Es besteht zwar keine Auskunftspflicht, doch sollte die Selbstauskunft verweigert werden, wird der Vermieter an der Eignung des Interessenten zweifeln. Daher sollte auch ein Gehaltsnachweis beigelegt werden.

Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung wird vom bisherigen Vermieter ausgefüllt und stellt eine Art Führungszeugnis dar, welches vor Mietnomaden schützen soll. Sie bescheinigt dem Mieter, den Zahlungsverpflichtungen bislang fristgerecht nachgekommen zu sein.

Die Schufa-Bonitätsauskunft ist die Bonitãtsprüfung der grössten deutschen Wirtschaftsauskunft.

Sie dient dem Mieter als Beleg für seine Kreditwürdigkeit.

Falls kein eigenes (oder kein geregeltes) Einkommen nachgewiesen werden kann, wird der Vermieter in vielen Fällen eine Bürgschaft von den Eltern oder nahestehenden Verwandten verlangen.

Bei ausländischen Interessenten verlangt der Vermieter einen aktuellen Pass oder eine Aufenthaltsgenehmigung als Kopie. 

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